PLAN B ist ein besonderes Angebot für Menschen, die ALG II („Hartz 4“) beziehen und aufgrund ihrer Gesamtsituation Schwierigkeiten bei der Integration in den Arbeitsmarkt haben.
Voraussetzung für die Aufnahme in die Beratung ist die Motivation, sich mit der eigenen Situation auseinandersetzen zu wollen.
ZIELE:
- Gemeinsame Klärung der aktuellen psychosozialen Situation
- Persönliche Stabilisierung und Erarbeitung der dazu erforderlichen Schritte
- Begleitung der gewünschten Veränderungsprozesse
- Nach Möglichkeit, Entwicklung beruflicher Perspektiven
ZUGANG UND DURCHFÜHRUNG
WIE FUNKTIONIERT PLAN B?
Erste Informationen erhalten Interessierte durch das Jobcenter. In einem gemeinsamen Gespräch zwischen JC-Fallmanagement, Klient_in und Plan B-Berater_in wird das Beratungsangebot vorgestellt. Bei Einverständnis aller Beteiligten erfolgt die Aufnahme in Plan B. Die Auftragsklärung ist dabei ein wichtiger Bestandteil.
Für die Dauer von sechs Monaten finden im vierzehntägigen Rhythmus individuelle Beratungsgespräche in unseren Räumen in der Ludwigstraße statt.
GESETZLICHE GRUNDLAGEN UND FINANZIERUNG
PLAN B arbeitet nach §16a SGB II (Kommunale Eingliederungsleistungen - psychosoziale Beratung) in Kooperation mit dem Jobcenter Gießen.
Die Finanzierung erfolgt über Zuwendung des Landkreises Gießen durch Finanzmittel aus dem Ausbildungs- und Qualifizierungsbudget des Hessischen Sozialministeriums.
Bei Interesse wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Fallmanagement.